Barrierefreiheitserklärung

1. Verpflichtung zur Barrierefreiheit

Die Siegl Elektro GmbH & Co. KG ist bestrebt, ihre Website www.siegl-elektro.at barrierefrei zugänglich zu machen – im Einklang mit dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 87/2023 (in Kraft ab 28. Juni 2025), sowie dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.siegl-elektro.at abrufbare Website.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA aufgrund der nachfolgend aufgeführten Restmängel teilweise konform.

Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:

  • Skip-Link „Zum Hauptinhalt springen“ am Seitenanfang
  • Korrekte semantische Überschriftenhierarchie (h1–h4) auf allen Seiten
  • Alle Bilder mit aussagekräftigen Alt-Texten versehen (inkl. Hintergrundbilder mit role="img")
  • Dekorative Icons mit aria-hidden="true" für Screenreader ausgeblendet
  • Formularfelder mit sichtbaren <label>-Elementen verknüpft
  • Hamburger-Menü mit aria-label für Tastatur- und Screenreader-Nutzer beschriftet
  • Hauptnavigation und Footer-Navigation mit aria-label als Landmarks ausgezeichnet
  • Carousel-Schaltflächen mit beschreibenden aria-label-Attributen
  • Externe Links (Social Media) mit rel="noopener noreferrer"

3. Verbleibende Mängel

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

Bereich Mangel Geplante Behebung
PDF-Dokumente Ältere PDF-Dateien im Downloadbereich sind nicht mit barrierefreien Tags und Lesereihenfolge ausgezeichnet. Q4 2026
Videoinhalte Videoinhalte enthalten keine Untertitel oder Audiobeschreibungen. Wird geprüft

3.1 Unverhältnismäßige Belastung

Es werden derzeit keine Inhalte auf Grundlage einer unverhältnismäßigen Belastung (§ 4 BaFG) von der Barrierefreiheitspflicht ausgenommen.

3.2 Nicht in den Geltungsbereich fallende Inhalte

Folgende Inhalte fallen gemäß § 2 WZG bzw. Anhang I des BaFG nicht in den Geltungsbereich dieser Erklärung:

  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
  • Inhalte von Dritten, die von der Organisation weder finanziert noch entwickelt wurden und nicht unter ihrer Kontrolle stehen.

4. Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 08. April 2026 erstellt und zuletzt am 08. April 2026 aktualisiert.

Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Organisation sowie einer manuellen Überprüfung des Quellcodes.

5. Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen oder haben Sie Schwierigkeiten, bestimmte Inhalte zu nutzen? Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Wir bemühen uns, auf Anfragen innerhalb von 6 Wochen zu reagieren.

6. Schlichtungs- und Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

Schlichtungsverfahren nach BGStG

Vor einer Klage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG, § 14) ist ein Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice verpflichtend:

Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
Telefon: +43 05 99 88
E-Mail: post@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at

Beschwerden bei der Volksanwaltschaft (WZG)

Bei Verstößen gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) durch öffentliche Stellen:

Volksanwaltschaft
Singerstraße 17, 1015 Wien
Telefon: +43 1 51505-0
Web: www.volksanwaltschaft.gv.at

Marktüberwachung nach BaFG (private Anbieter)

Ab 28. Juni 2025 können Beschwerden wegen Verstößen gegen das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) bei den zuständigen Marktüberwachungsbehörden eingebracht werden. Koordinierende Behörde ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK): www.sozialministerium.at

7. Rechtsgrundlagen

  • Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 87/2023 – Umsetzung der EU-RL 2019/882, in Kraft ab 28. Juni 2025
  • Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG), BGBl. I Nr. 59/2019 – Umsetzung der EU-RL 2016/2102
  • Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), BGBl. I Nr. 82/2005 i. d. g. F.
  • EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act)
  • EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites öffentlicher Stellen
  • EN 301 549 V3.2.1 – Harmonisierte europäische Norm für IKT-Barrierefreiheit
  • WCAG 2.1, Level AA – W3C Empfehlung vom 5. Juni 2018

Stand: April 2026